{"id":50,"date":"2015-06-22T09:09:37","date_gmt":"2015-06-22T09:09:37","guid":{"rendered":"http:\/\/sv-bad-rappenau.de\/?page_id=50"},"modified":"2023-03-02T17:12:11","modified_gmt":"2023-03-02T16:12:11","slug":"waffenrecht","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sv-bad-rappenau.de\/?page_id=50","title":{"rendered":"Waffenrecht"},"content":{"rendered":"<h1>Das Wichtigste zum Waffenrecht<\/h1>\n<p>Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen im herk\u00f6mmlichen Sinne (Feuerwaffen) auch Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen sowie die Armbrust als sonstiger Gegenstand; nicht geregelt ist der Bogen.<\/p>\n<p>Der Umgang (u.a. erwerben, besitzen, \u00fcberlassen, f\u00fchren, mitnehmen, schie\u00dfen, bearbeiten) mit Waffen ist \u2013 soweit nicht ausdr\u00fccklich Ausnahmen geregelt sind \u2013 nur Personen <strong>\u00fcber 18 Jahre <\/strong>erlaubt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition<\/h2>\n<p>Luftdruck-, Federdruck- und Gasdruck (fr\u00fcher: CO2)-Waffen und Armbr\u00fcste k\u00f6nnen erlaubnisfrei ab 18 Jahren erworben werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen ist Voraussetzung:<\/p>\n<ul>\n<li>Vollendung des 18. Lebensjahres f\u00fcr Schusswaffen im Kaliber bis zu 5,6mm lfb f\u00fcr Munition mit Randfeuerz\u00fcndung und einer M\u00fcndungsenergie bis 200 Joule, f\u00fcr Einzellader-Langwaffen mit glatten L\u00e4ufen bis Kal. 12 wenn diese Waffen nach der Sportordnung zugelassen sind.<\/li>\n<li>sonst: Vollendung des 21. Lebensjahres.<br \/>\nBis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ist ein amts- oder fach\u00e4rztliches oder fachpsychologisches Zeugnis \u00fcber die geistige Eignung vorzulegen.<br \/>\nDies gilt nicht f\u00fcr die o.a. Waffen.<\/li>\n<li>Zuverl\u00e4ssigkeit (\u00a7 5) fehlt z.B. bei Verurteilung wegen eines Verbrechens oder zu 60 Tagess\u00e4tzen oder mehr wegen sonstiger Taten; bei wiederholtem oder gr\u00f6blichem Versto\u00df gegen WaffenG, SprengstoffG oder BundesjagdG, bei Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung.<\/li>\n<li>Pers\u00f6nliche Eignung (\u00a7 6) fehlt z.B. bei Alkohol- oder Suchtmittelabh\u00e4ngigkeit, psychischer Krankheit oder der Gefahr des unvorsichtigen oder unsachgem\u00e4\u00dfen Umgangs.<\/li>\n<li>Sachkunde (\u00a7 7) setzt die nachgewiesene Kenntnis waffentechnischer und rechtlicher Regeln voraus. Der DSB hat f\u00fcr den zu erbringenden Nachweis <a href=\"http:\/\/www.dsb.de\/media\/PDF\/Recht\/Waffenrecht\/Richtlinien%20DSB\/Richtlinien_Sachkunde.pdf\">Richtlinien<\/a> beschlossen, die Regelungen zum Sachkundelehrgang und zur Sachkundepr\u00fcfung enthalten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Erlaubnis wird durch eine Waffenbesitzkarte (WBK) erteilt; sie gilt zum Erwerb 1 Jahr und zum Besitz unbefristet, sog. <strong>Gr\u00fcne WBK<\/strong>. Der Erwerb ist binnen 2 Wochen der Beh\u00f6rde anzuzeigen.<\/p>\n<p>Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition (\u00a7 10) wird durch Eintragung in eine WBK f\u00fcr die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. Sie kann auch durch einen Munitionserwerbsschein erteilt werden und gilt dann f\u00fcr den Erwerb 6 Jahre und f\u00fcr den Besitz unbefristet.<\/p>\n<p>Vor dem 1.4.2003 erteilte Erlaubnisse gelten weiter.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Bed\u00fcrfnis f\u00fcr Sportsch\u00fctzen (\u00a7 14)<\/h2>\n<ul>\n<li>Mindestens 12-monatige Mitgliedschaft in einem Schie\u00dfsportverein, der einem anerkannten Schie\u00dfsportverband angeh\u00f6rt, sowie regelm\u00e4\u00dfige Aus\u00fcbung des Schie\u00dfsports. Als \u201eregelm\u00e4\u00dfig\u201c wird in der Praxis vieler Beh\u00f6rden eine in der Regel 18-malige schie\u00dfsportliche Bet\u00e4tigung im Jahr gefordert.<\/li>\n<li>Die Waffe muss f\u00fcr die Sportdisziplin nach der Sportordnung des DSB oder der Landesverb\u00e4nde (Liste B) zugelassen und erforderlich sein. Beide Voraussetzungen sind durch eine Bescheinigung des Verbandes glaubhaft zu machen. Innerhalb von 6 Monaten d\u00fcrfen nicht mehr als 2 Schusswaffen erworben werden. Dies gilt f\u00fcr bis zu 3 halbautomatischen Langwaffen und bis zu 2 Kurzwaffen.<\/li>\n<li>Weitere Waffen k\u00f6nnen erworben werden, wenn sie zur Aus\u00fcbung weiterer Disziplinen ben\u00f6tigt werden oder zur Aus\u00fcbung des Wettkampfsports erforderlich sind und der Verband dies bescheinigt.<br \/>\nVoraussetzung f\u00fcr die \u00dcberschreitung dieses &#8222;Regelkontingents&#8220; ist die regelm\u00e4\u00dfige Teilnahme des Antragstellers an Schie\u00dfsportwettk\u00e4mpfen.<\/li>\n<li>Eine unbefristete Erlaubnis wird erteilt zum Erwerb von Einzellader Langwaffen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen L\u00e4ufen, einl\u00e4ufige Einzellader-Kurzwaffen f\u00fcr Patronenmunition, mehrsch\u00fcssige Kurz- und Langwaffen mit Z\u00fcndh\u00fctchenz\u00fcndung (Perkussionswaffen), die auf die sog. Gelbe WBK eingetragen werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Innerhalb von 6 Monaten d\u00fcrfen nicht mehr als 2 Schusswaffen erworben werden.<\/p>\n<p>Das Bed\u00fcrfnis wird nach 3 Jahren von der Beh\u00f6rde \u00fcberpr\u00fcft, danach kann die Beh\u00f6rde das Fortbestehen des Bed\u00fcrfnisses \u00fcberpr\u00fcfen. Zuverl\u00e4ssigkeit und pers\u00f6nliche Eignung werden mindestens alle 3 Jahre \u00fcberpr\u00fcft.<br \/>\nDiese \u00dcberpr\u00fcfung kann grunds\u00e4tzlich geb\u00fchrenpflichtig sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Schie\u00dfen\/Altersgrenzen (\u00a7 27)<\/h2>\n<p>Au\u00dferhalb von Schie\u00dfst\u00e4tten bedarf das Schie\u00dfen mit Schusswaffen einer Erlaubnis.<\/p>\n<p>Auf Schie\u00dfst\u00e4tten darf ohne beh\u00f6rdliche Erlaubnis geschossen werden:<\/p>\n<ul>\n<li>ab 12 Jahren: mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen<\/li>\n<li>ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6 mm Ifb f\u00fcr Munition mit Randfeuerz\u00fcndung und einer M\u00fcndungsenergie bis 200 Joule, f\u00fcr Einzellader-Langwaffen mit glatten L\u00e4ufen mit Kal. 12 oder kleiner.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung des\/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.<\/p>\n<p>Das Schie\u00dfen darf f\u00fcr Luftdruckwaffen bis zum 14. Lebensjahr und f\u00fcr sonstige Waffen bis zum 16. Lebensjahr nur unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person (<a href=\"http:\/\/www.dsb.de\/media\/PDF\/Recht\/Waffenrecht\/Richtlinien%20DSB\/Ausbildungsrichtlinie_Jugend-Basis-Lizenz.pdf\">Jugendbasislizenz<\/a>) oder des zur Aufsichtf\u00fchrung berechtigten Sorgeberechtigten \u2013 neben der Schie\u00dfstandaufsicht \u2013 durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<ul>\n<li>ab 18 Jahren: ohne jede Einschr\u00e4nkung<\/li>\n<\/ul>\n<p>Von den Altersgrenzen soll eine Ausnahme bewilligt werden, wenn durch eine (z.B. haus)\u00e4rztliche Bescheinigung die geistige und k\u00f6rperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schie\u00dfsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.<\/p>\n<p>F\u00fcr das &#8222;Schie\u00dfen&#8220; mit der Armbrust gelten die Altersgrenzen f\u00fcr Druckluftwaffen (12 Jahre, mit Ausnahmem\u00f6glichkeit) &#8211; Ziffer 27.4.2.3. WaffVwV.<\/p>\n<p>Verboten ist das Schie\u00dfen mit vom Schiessport ausgeschlossenen Waffen sowie die Durchf\u00fchrung von unzul\u00e4ssigen Schie\u00df\u00fcbungen; nahere Regelungen treffen \u00a7\u00a7 6 und 7 AWaffV.<br \/>\nZul\u00e4ssig sind alle anderen Schie\u00df\u00fcbungen (\u00a7 9 AWaffV), insbesondere Gesellschafts- und Traditionsschie\u00dfen, f\u00fcr die der Schie\u00dfstand zugelassen ist, auch wenn sie nicht in der Sportordnung geregelt sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>F\u00fchren\/Transport (\u00a7 12)<\/h2>\n<p>Das F\u00fchren von Schusswaffen bedarf der Erlaubnis (Waffenschein \u00a7 10).<\/p>\n<p>Erlaubnisfrei ist das F\u00fchren auf einer Schie\u00dfst\u00e4tte oder wenn die Schusswaffe nicht schussbereit <strong>und <\/strong>nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen im Zusammenhang mit dem vom Bed\u00fcrfnis umfassten Zweck bef\u00f6rdert wird. Diese Voraussetzung ist u.a. dann erf\u00fcllt, wenn die Waffe z.B. in einem verschlossenen Waffenkoffer transportiert wird.<\/p>\n<p>\u201eNicht schussbereit\u201c hei\u00dft, dass die Waffe nicht geladen sein darf; es d\u00fcrfen weder Munition noch Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingef\u00fcgten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sein. Der gemeinsame Transport von Waffen und Munition ist ansonsten zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>\u201eNicht zugriffsbereit\u201c ist eine Waffe dann, wenn sie<\/p>\n<ul>\n<li>nicht unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann (d.h. mit wenigen [= 3 oder weniger] Handgriffen)<\/li>\n<li>in einem verschlossenen Beh\u00e4ltnis mitgef\u00fchrt (d.h. in einem zus\u00e4tzlich gegen das einfache \u00f6ffnen gesicherten Beh\u00e4ltnis, z.B. durch ein Schloss oder im abgeschlossenen Kofferraum)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das F\u00fchren der Armbrust ist erlaubnisfrei. Der Transport von Munition unterliegt keinen Beschr\u00e4nkungen hinsichtlich eines Beh\u00e4ltnisses; allerdings muss der Transport so erfolgen, dass ein Zugriff Unbefugter nicht m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen im herk\u00f6mmlichen Sinne (Feuerwaffen) auch Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen sowie die Armbrust als sonstiger Gegenstand; nicht geregelt ist der Bogen. Der Umgang (u.a. erwerben, besitzen, \u00fcberlassen, f\u00fchren, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":47,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"class_list":["post-50","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/sv-bad-rappenau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/50","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/sv-bad-rappenau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/sv-bad-rappenau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/sv-bad-rappenau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/sv-bad-rappenau.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=50"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/sv-bad-rappenau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/50\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":245,"href":"https:\/\/sv-bad-rappenau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/50\/revisions\/245"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/sv-bad-rappenau.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/47"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/sv-bad-rappenau.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=50"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}